Der Kirchengemeinderat:
Zu unserem Kirchengemeinderat gehören Kraft ihres Amtes:
Während der Zeit der Vakatur ist Pfarrer Thiel aus Unterensingen stellvertretender Pfarrer für Reudern.

Kirchenpflegerin Bärbel Schertler
Kirchenpflegerin Bärbel Schertler
Nebelhornstr. 4
Tel.: 33129
Mi.: 10-12 Uhr
Zuständigkeitsbereich
- Finanzen, Haushalt
- Bauausschuss
- Rechnerin Krankenpflegeverein Reudern
Mitgliedsbeiträge
Gutscheine Mittagtisch für Senioren
Weitere, gewählte Mitglieder (in alphabet. Reihenfolge):

Andrea Besemer
Andrea Besemer
Zittelmannstraße 48
Tel.: 8981
Ansprechpartnerin für die Jugend

Karin Besemer
Karin Besemer
Reuderner Straße 37
Tel.: 35358
Ansprechpartnerin für den Kirchenchor und die Diakonie

Helmut Gümbel
Helmut Gümbel
Lilienweg 19
Tel.: 33834
Ansprechpartner für Technik und handwerkliche Helfer

Susanne Haußmann
Susanne Haußmann
Enzenhardtweg 23
Tel.: 302882
susanne.haussmann@web.de
Ansprechpartnerin für den Posaunenchor und für das Thema Öffentlichkeitsarbeit.
Stellvertretendes Mitglied in der Bezirkssynode.

Marion Kromer
Marion Kromer
Nebelhornstraße 22
Tel.: 37412
Ansprechpartnerin für Gäste und Feste

Waltraud Kurz
Waltraud Kurz
Schillerstraße 25
Tel.: 35718
Ansprechpartnerin für Frauen und Senioren:
- Ökumenischer Seniorennachmittag
- Gespräch um die Bibel
- Ökumensicher Weltgebetstag
- Frauenfrühstück
Mitglied der Bezirkssynode

Walter Reiser (1. Vorsitzender)
Walter Reiser (1. Vorsitzender)
Zittelmannstraße 44
Tel.: 35423
Ansprechpartner für Ökumene
Der Kirchengemeinderat hat viele Aufgaben und Rechte. So führt er - nach der Kirchengemeindeordnung - unter anderem den Haushalt der Gemeinde, stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, beschließt über Bauvorhaben. Der Kirchengemeinderat entscheidet auch über den Amtsantritt einer neuen Pfarrerin oder Pfarrers. Dazu gehört wesentlich der innere Aufbau und das Leben in unserer Gemeinde. Welche gottesdienstlichen, geselligen, diakonischen, weiterbildenden, evangelistische Angebote eine Gemeinde macht, hängt entscheidend von diesem Gremium ab.
Für alles was der Kirchengemeinderat tut gilt: "Kirchengemeinderat und Pfarrerin leiten gemeinsam die Gemeinde."
Bei der Fülle dieser Aufgaben und Rechte sind Kirchengemeinderätinnen und -räte auch weiterhin ganz normale Menschen, die ihr Amt "im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche" ausüben. Durch aktive Teilnahme und Fürbitte können Sie dieses Gremium unterstützen.